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Das kantonale Richtplankapitel Siedlung geht in die Vernehmlassung

31. März 2016
Mit dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) sind die Kantone aufgefordert, ihre Richtpläne zu überarbeiten. Der Kanton St.Gallen hat die rund dreimonatige Vernehmlassung des neuen, ersten Richtplanteils Siedlung eröffnet. In diesem Kapitel werden unter anderem Grösse und Verteilung des Siedlungsgebiets festgelegt, Regeln zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr aufgestellt und Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen formuliert.
Nach der Ablehnung des VII. Nachtrages zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht in der Novemberabstimmung des letzten Jahres konnte der Kanton die bereits angelaufenen Arbeiten zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans fortsetzen. Die Überarbeitung des St.Galler Richtplanes geschieht in Teilschritten. Im jetzt überarbeiteten Richtplankapitel Siedlung wird das künftige Siedlungsgebiet festgelegt.

Verteilung und Grösse der Siedlungen festlegen

Es wird aufgezeigt, wie gross das Siedlungsgebiet insgesamt und wie das Siedlungsgebiet im Kanton verteilt sein soll und wie die Erweiterung des Siedlungsgebietes regional abgestimmt wird. In Abtwil, Engelburg und St.Josefen entspricht das vom Kanton definierte Siedlungsgebiet grösstenteils den heutigen Bauzonengrenzen. Eine Erweiterung gegen aussen ist - mit kleineren Ausnahmen für Industrie und Gewerbe in Engelburg - nicht mehr vorgesehen. Nur innerhalb der bestehenden Bauzonengrenze heute noch nicht eingezonte Flächen können in der Gemeinde Gaiserwald eingezont und neu überbaut werden.

Entwicklung nach innen aufzeigen

Im Teilbereich Siedlung wird ausserdem festgelegt, wie die Siedlungsentwicklung unter Wahrung der Wohnqualität nach innen gelenkt und die inneren Nutzungsreserven konsequent genutzt werden sollen. Das RPG gibt vor, dass die Raumplanung die räumlichen Voraussetzungen, welche die Wirtschaft benötigt, erhält oder neu schafft. Darum enthält der neue Richtplanteil Siedlung eine aktive Arbeitszonenbewirtschaftung und legt Entwicklungsschwerpunkte fest. Letzter inhaltlicher Schwerpunkt des Teilbereiches Siedlung ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Wohn- und Arbeitsgebiete müssen so geplant werden, dass sie mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind.

Öffentliche Auflage

Der Vernehmlassungsentwurf kann im Gemeindehaus bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 13) eingesehen werden. Im Weiteren ist er unter www.richtplan-sg.ch abrufbar. Für die Bevölkerung finden folgende Informationsveranstaltungen statt:

  • Freitag, 1. April 2016, ab 19.30 Uhr, Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg, Bahnhofstrasse 29, 9630 Wattwil (Raum: 43/44 im 4. OG)
  • Dienstag, 12. April 2016, ab 19.30 Uhr, Fachhochschule St.Gallen, Rosenbergstrasse 59, 9000 St.Gallen (Raum: Seminarraum gross FZ0116)
Allfällige Stellungnahmen müssen bis am 30. Juni 2016 dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, eingereicht werden. Der Gemeinderat wird sich zu der geplanten Überarbeitung des Richtplanes nach der Prüfung der umfangreichen Dokumente vernehmen lassen. Über den Inhalt der Vernehmlassung wird anschliessend informiert.

Definition des Siedlungsgebietes gemäss neuem kantonalem Richtplan. Gebiete, welche neu eingezont werden können, sind schraffiert dargestellt.
Definition des Siedlungsgebietes gemäss neuem kantonalem Richtplan. Gebiete, welche neu eingezont werden können, sind schraffiert dargestellt.