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Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald - Eine komplexe Aufgabe

26. September 2013
Die Stiftung Alter und Gesundheit Gaiserwald hat für die politische Gemeinde die Aufgabe übernommen, das Pflegeangebot und das Angebot für das betreute Wohnen zu schaffen. Somit steht der sechsköpfige Stiftungsrat vor der anspruchsvollen Aufgabe, in Engelburg und Abtwil je eine Anlage entwickeln respektive bauen zu lassen und mit einem spezialisierten externen Unternehmen den langfristigen Betrieb dieser Anlagen zu gewährleisten. Ziel ist es, für die Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Gaiserwalder ein zeitgemässes Angebot zu vernünftigen Taxen zu schaffen.
Was so einfach tönt, erfordert grosse Sorgfalt und ein entsprechendes Vorgehen. Deshalb haben die Stiftungsräte zusammen mit dem neuen Stiftungsratspräsidenten Boris Tschirky Ende April eine Auslegeordnung gemacht. Es wurden die bisher erreichten Ergebnisse gesichtet und die anstehenden Hauptaufgaben aufgelistet. Diese wurden in den vergangenen Monaten zügig bearbeitet.

Zum einen wurden die Arbeiten für die Lancierung des Studienauftrags weiter geführt, da die Stiftung die Projekte in Abtwil und Engelburg unter Wettbewerbsbedingungen über Studienaufträge entwickeln lassen will. Diesbezüglich wurden die baulichen und die betrieblichen Anforderungen aus Sicht der Stiftung und der Betreiberin Senevita AG abgeglichen. Auf der anderen Seite wurden für den Standort Abtwil mit einigen Grundstückseigentümern letzte notwendige Landverhandlungen geführt. Die Parzellenarrondierungen für die Bebauung und die Zufahrt sind nun faktisch geregelt.

Parallel dazu wurde mit Senevita AG eine Auslegeordnung über alle wesentlichen abzuschliessenden Verträge und Vereinbarungen gemacht. So hat die Stiftung etwa Vertragsentwürfe angefordert und diese gesichtet sowie analysiert. Als Ergebnis daraus hat sie erste und wesentliche Grundsätze im Hinblick auf eine langfristige Zusammenarbeit geregelt. Unter anderem ist nun festgelegt, die Anlagen betreiberneutral zu entwickeln. Vereinbart ist zudem, dass mit der Realisierung der Anlagen erst begonnen wird, wenn alle notwendigen Verträge (beispielsweise Mietvertrag) zwischen der Stiftung und Senevita AG abgeschlossen sind und alle Zustimmungen der Behörden vorliegen. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde schliesslich auch die generelle Leistungsvereinbarung zwischen der Stiftung und Senevita AG angepasst und unterzeichnet.

Für die Umsetzung dieser Aufgabe wurde nun ein Vorgehenskonzept entwickelt. Es umfasst alle wesentlichen zu lösenden Aufgaben sowie die zu erreichenden Zwischenergebnisse ab Beginn des Studienauftrags bis zur Eröffnung der Anlagen (bei optimalem Verlauf auf Ende 2016 geplant) – und zwar in Abstimmung mit der Senevita AG. Nachdem diese wichtige Basis gelegt und vertraglich fixiert ist, kann nun die Planerpräqualifikation für den Studienauftrag lanciert werden. Die diesbezügliche Ausschreibung erfolgt unter anderem im Amtsblatt des Kantons St.Gallen.