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Landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung Kanton St.Gallen 2019

14. Februar 2019
Die diesjährige Erhebung findet vom 18. Februar bis 4. März 2019 statt. Mit der jährlichen Strukturdatenerhebung müssen die landwirtschaftlichen Betriebe und Tierhalter ihre Flächen und Tiere angeben.

Die Erhebung muss von den Betrieben ab einem Schwein, einem Schaf, einer Ziege, einem Lama oder Alpaka, mit Wild in Gehegen, ab 10 Stück Geflügel, ab einem Bienenvolk, ab einer Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche oder ab 30 Aren Spezialkulturen ausgefüllt werden. Tiere der Rinder- und Pferdegattung müssen nicht deklariert werden. Sie werden bereits über die Tierverkehrsdatenbank erfasst.

Die bei der Strukturdatenerhebung erhobenen Daten werden für den Gesetzesvollzug im Bereich Landwirtschaft, Tierschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie für statistische Zwecke verwendet.