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Reglement Werterhalt Finanzvermögen rechtskräftig

22. November 2018
Das Reglement Werterhalt Finanzvermögen ist rechtskräftig. Die Frist für die Einreichung des Referendumsbegehrens ist unbenutzt abgelaufen. Das Reglement wird ab dem 1. Januar 2019 angewendet.