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Neues Rechnungslegungsmodell

27. September 2018
Auf den 1. Januar 2019 stellen die St.Galler Gemeinden ihr Rechnungslegungsmodell um. Die Regierung des Kantons St.Gallen setzt den Nachtrag zum Gemeindegesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft. Ziel ist es insbesondere, das Rechnungswesen der Gemeinden demjenigen der Privatwirtschaft anzunähern. Die Umstellung bedeutet für Finanzverwalter Robert Büsser und sein Team umfangreiche Vorbereitungsarbeiten.

Das neue Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) ergänzt Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz um eine Geldflussrechnung und einen erweiterten Anhang. Die Anlagegüter werden in einer Anlagenbuchhaltung erfasst. Neuerungen ergeben sich auch mit einem mehrstufigen Erfolgsausweis, einem neuen harmonisierten Kontenrahmen, bei der Bewertung des Finanz- und Verwaltungsvermögens sowie bei den Abschreibungen, die künftig konsequent linear und nach Nutzungsdauer vorgenommen werden.

Zweistufige Erfolgsrechnung

Die Finanzberichterstattung wird mit RMSG an die in der Privatwirtschaft sowie beim Bund und einigen Kantonen bereits praktizierte Form angepasst. Sie erlaubt einen besseren Überblick über die finanzielle Lage der Gemeinde. Wichtigste Grundlage zur finanzpolitischen Steuerung wird die zweistufige Erfolgsrechnung sein. Die erste Stufe enthält alle mit der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge; als Saldo dieser Stufe resultiert das operative Ergebnis. In einer 2. Stufe werden alle Reserveveränderungen dargestellt.

Bilanzanpassungen und ein Reglement nötig

Für den Start mit RMSG muss das Verwaltungs- und Finanzvermögen der Gemeinde neu bewertet werden. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entschied der Gemeinderat, auf die Neubewertung der Strassen, Gewässer sowie Vor- und Spezialfinanzierung (z.B. Abwasserbeseitigung) zu verzichten. Der Aufwand für die korrekte Bewertung dieser Positionen ist ihm im Verhältnis zu den gewonnenen Resultaten zu hoch. Das übrige Verwaltungsvermögens, rückwirkend für die vergangenen 25 Jahren, wird aufgewertet und das Aufwertungsergebnis einer speziellen Reserve zugewiesen, mit welcher die neu anfallenden Abschreibungen über die folgenden Jahre gedeckt und die Erfolgsrechnungen entlastet werden können. 

Aus der vollständigen Neubewertung des Finanzvermögens werden für die Finanzierung von zukünftigen werterhaltenden Investitionen und möglichen Wertschwankungen Reserven gebildet. Für die zukünftige Äufnung und den Bestand der Reserven erliess der Gemeinderat das nötige Reglement. Es untersteht bis am 7. November 2018 dem fakultativen Referendum. 

Im Weiteren legte der Gemeinderat neue Abschreibungsdauern und Aktivierungsgrenzen für Investitionen fest. Im Vergleich zum bisherigen Recht müssen die Abschreibungen über einen längeren Zeitraum nach den effektiven betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen werden. Weil in der Investitionsrechnung neu nur noch wertvermehrende Investitionen über Fr. 100'000.-- berücksichtigt werden, ist damit zu rechnen, dass die Ausgabenpositionen in der Erfolgsrechnung wegen der werterhaltenden Ausgaben, z.B. für Strassen, ansteigen und auch grösseren jährlichen Schwankungen unterliegen werden.

Das Budget 2019 wird nach den Vorschriften des RMSG erstellt. Die Auswirkungen sind dann sichtbar und werden auf die Bürgerversammlung hin im Amtsbericht erläutert.

Auf den 1. Januar 2019 stellen die St. Galler Gemeinden ihr Rechnungslegungsmodell um.
Auf den 1. Januar 2019 stellen die St. Galler Gemeinde ihr Rechnungslegungsmodell um.