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Minimale Anpassungen bei den Strompreisen

13. September 2018
Die Preise für den Strom verändern sich ab dem 1. Januar 2019 leicht. Sie steigen bei allen Kundengruppen um 0.02 Rappen pro Kilowattstunde. Die Vergütung für den Strombezug für Wärmepumpen entfällt ab dem neuen Jahr. Durch die neue Stromversorgungsverordnung gibt es Neuerungen für die verschiedenen Kundengruppen.

Die gesetzlichen Abgaben auf dem Strompreis bleiben im nächsten Jahr grösstenteils unverändert. Einzig die Abgabe an Swissgrid sinkt um Rp. 0.08/kWh. Der Energiepreis steigt dafür um Rp. 0.10/kWh. Der Gesamtpreis für die Kundinnen und Kunden in der Gemeinde Gaiserwald bleibt damit ziemlich stabil.

 

Vergütung für Wärmepumpen entfällt

Seit Anfang Jahr erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, welche neu eine Wärmepumpe mit Erdsonde installieren, einen Beitrag aus dem Energiefonds. Im Gegenzug entfällt die Vergütung für den laufenden Betrieb der Wärmepumpen und somit ab dem 1. Januar 2019 die Gutschrift von Fr. 15.-- pro Monat auf der Stromrechnung. Durch den Systemwechsel soll der Umstieg auf eine Wärmepumpe mit Erdsonde gefördert werden und nicht mehr den Betrieb.

 

Meldung für Wechsel zum Einheitstarif nötig

Die neue eidgenössische Stromversorgungsverordnung ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Die Neuerungen haben unter anderem Auswirkungen auf die Kundengruppen der Elektra. Für die tieferen Leistungstarife für Gewerbekunden und -kundinnen gilt neu zwingend ein Mindestverbrauch von 50'000 kWh. Bei einem geringeren Verbrauch gilt der Haushalttarif.

 

Für Haushaltskunden und -kundinnen verschwindet der Einfachtarif und es gibt einen neuen Basistarif, mit dem auf die Steuerung und Sperrung der eigenen Lasten verzichtet werden kann, d.h. die Spitzensperrung und die zeitlichen Einschränkungen für den Betrieb von Wärmepumpen und Boilern entfällt. Der gesamte Verbrauch wird in diesem Fall während des ganzen Tages zum gleichen Preis abgerechnet. Der von den meisten Haushaltskundinnen und -kunden gewählte Doppeltarif mit Hoch- und Niedertarif bleibt unverändert bestehen.

 

Gross- und Gewerbekunde können ebenfalls auf die Steuerung und Sperrung der eigenen Lasten verzichten. Auch für sie gilt in diesem Fall ein Einheitstarif. Jene Kundinnen und Kunden, welche durch die Änderungen einer anderen Tarifgruppe zugeordnet werden müssen, werden von der Elektra angeschrieben oder direkt kontaktiert. Ein allfälliger Wechsel auf den 1. Januar 2019 muss bis spätestens am 30. November 2018 schriftlich der Elektra gemeldet werden. Ein Wechsel ist nur per 1.1. möglich.

 

Sämtliche Details zu den Preisen und Kundengruppen sind auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Die Strompreise per Januar 2019 verändern sich leicht.