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Schutzverordnung wird überarbeitet

21. Januar 2016
Die geltende Schutzverordnung datiert aus dem Jahr 1994. Die Inventare, auf welche die Schutzverordnung basiert, sind noch älter. Mit dem neuen Richtplan setzte sich der Gemeinderat deshalb das Ziel, die Schutzverordnung zu überarbeiten. Den Auftrag dazu vergab der Gemeinderat jetzt an die Strittmatter Partner AG, St.Gallen.
Die Schutzverordnung gliedert sich in die Teile: Naturschutz, Kulturschutz und Landschaftsschutz. Die Schutzverordnung ist wie das Baureglement und der Zonenplan Teil der Nutzungsplanung. Sie besteht aus einer Karte, in der die Objekte räumlich festgehalten sind, dem Reglement mit den Vorschriften sowie der Objektliste. Eine Kartenansicht der aktuellen Schutzverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Online-Schalter angesehen werden.

Die geltende Schutzverordnung der Gemeinde Gaiserwald entspricht zweifelsohne nicht mehr den heutigen Ansprüchen. So unterliegen namentlich die Naturobjekte einer gewissen Dynamik. Bei den Kulturobjekten sind Gebäude neu in den Fokus getreten, die vor 20 Jahren noch nicht als Zeugen der Baukultur wahrgenommen wurden. Ebenfalls ergeben sich Ergänzungen aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung, namentlich im Bereich der Archäologie, der historischen Wege oder des Biotopschutzes.

St. Josefen