Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschäft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.
| Aufgaben: | Die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerversammlung richten sich nach dem st. gallischen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Gaiserwald. Zentrale Aufgaben der Bürgerversammlung sind: - Beschluss über die Jahresrechnung, den Voranschlag und den Steuerfuss
- Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Gaiserwald
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
|
Nächste Bürgerversammlung:
Letzte Bürgerversammlung:
Zeige alle vergangenen Einträge