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Bürgerversammlung

Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschaft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.

Kontakt

Andreas Kappler, Ratsschreiber
andreas.kappler@gaiserwald.ch

Ort

Die Bürgerversammlung findet jeweils bis spätestens 15. April abwechslungsweise in Abtwil oder Engelburg statt.

Aufgaben

Die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerversammlung richten sich nach dem st. gallischen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Gaiserwald. Zentrale Aufgaben der Bürgerversammlung sind:

  • Beschluss über die Jahresrechnung, den Voranschlag und den Steuerfuss
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung

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