Heimatschein/Heimatausweis |
Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen ihn bei der Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde auf dem Einwohneramt hinterlegen, sofern die Wohnsitzgemeinde nicht Ihre Heimatgemeinde ist. Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf dem Einwohneramt der Nebenniederlassung abgeben. Der Heimatausweis wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Heimatausweis |
zugehörige Online-Dienste: | Heimatausweis |
zuständig: | Einwohneramt / Bestattungen / AHV-Zweigstelle |
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