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Todesfall

Todesfälle sind durch die Angehörigen dem Einwohneramt zu melden. Die Anzeige beim Einwohneramt erfolgt - sofern vorhanden - mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein und dem Schriftenempfangsschein. Bei einem Todesfall in einem Heim oder einem Spital ist als erstes mit der Heim- bzw. Spitalverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Das Einwohneramt unterstützt die Hinterblieben bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Das Einwohneramt veranlasst die Meldung des Todesfalls an das Zivilstandsamt Gossau zur Eintragung in das Todesregister.

Bei Todesfällen an Wochenenden oder Feiertagen kann das Bestattungsinstitut René Reimann, Lindenstrasse 27, St.Gallen, Tel. 071 245 99 11, direkt informiert werden. Es sorgt dann für die Einsargung und Überführung. Die Anzeige an das Einwohneramt kann am nächstfolgenden Werktag erfolgen.


Friedhöfe

Die Bestattung von verstorbenen Personen mit letztem Wohnsitz in der Gemeinde Gaiserwald erfolgt entweder auf dem Friedhof in Abtwil oder in Engelburg. Die Friedhöfe befinden sich unmittelbar neben den beiden katholischen Kirchen. Die genauen Standorte finden Sie im Ortsplan.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 einwohneramt@gaiserwald.ch
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