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Hundekontrolle

Hundehaltende müssen ihr Tier in der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Die Registrierung des Tieres wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen. Die Personendaten der Hundehaltenden werden dagegen von den Gemeinden verwaltet. 

Alle Hunde, welche in der Gemeinde Gaiserwald leben, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Meldung des Vierbeiners kann persönlich im Gemeindehaus bei der Hundekontrolle oder über den Online-Schalter erfolgen. Wer einen Hund abmelden möchte, sei es weil er gestorben oder verkauft worden ist, kann dies telefonisch, schriftlich, über den Online-Schalter oder persönlich bei der Hundekontrolle tun.

Im Kanton St.Gallen wird eine Hundesteuer erhoben. Sie beträgt in der Gemeinde Gaiserwald pro Hund und Kalenderjahr Fr. 120.--. Davon ausgenommen sind Blindenführ- und Behindertenhunde. Jeweils Anfang Jahr erhalten die in Gaiserwald registrierten Hundehaltenden automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer.

Zugehörige Objekte

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Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 einwohneramt@gaiserwald.ch
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