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Beglaubigung Unterschriften

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften kann auf dem Einwohneramt oder der Gemeinderatskanzlei erfolgen. Zur Beglaubigung einer Unterschrift müssen Sie persönlich bei einem dieser Verwaltungsabteilungen vorbeikommen. Bringen Sie bitte einen Ausweis mit und setzen Sie Ihre zu beglaubigende Unterschrift erst bei uns unter das entsprechende Dokument.

Preis

20.--

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 einwohneramt@gaiserwald.ch