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Adressänderung innerhalb Gemeinde

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Damit wir unsere Register nachführen können, müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug beim Einwohneramt persönlich oder über die Plattform eUmzug online melden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir per Post von Ihnen:
  • Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir per Post von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Sie haben die Möglichkeit, dem Einwohneramt Ihre Adressänderung unter folgendem Link elektronisch mitzuteilen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Einwohneramt / AHV-Zweigstelle / Bestattungen 071 313 86 73 / Bestattungen: 071 313 86 69 einwohneramt@gaiserwald.ch