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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen oder an den Sammeltagen der Gemeinde für Sonderabfälle zurückgegeben werden.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Gebühren

gratis