Inhalt
Leuchstoffröhren, Energiesparlampen
Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen oder an den Sammeltagen der Gemeinde für Sonderabfälle zurückgegeben werden.
Wichtig
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.
Gebühren
gratis
Wichtig
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.