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Ausländerbewilligung

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz eine (selbständige oder unselbständige) Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen eine entsprechende Bewilligung. Das Ausländeramt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen.

Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält oder bereits in die Schweiz eingereist ist.

Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt.

Verantwortlich Telefon
Keller, Claudia 071 313 86 73

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Ausländerbewilligung Keller, Claudia 071 313 86 73     (Link)  
Familiennachzug (Angehörige von EU/EFTA-Staaten) Keller, Claudia 071 313 86 73     (pdf, 220.5 kB)
Familiennachzug (Angehörige von Staaten, die nicht EU/EFTA-Mitglied sind) Keller, Claudia 071 313 86 73     (pdf, 181.1 kB)


Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Merkblatt "Familiennachzug (Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der EU/EFTA sind)" Ausländeramt des Kantons St. Gallen Merkblatt 1. Jan. 2004 (pdf, 16.3 kB)  
Merkblatt "Familiennachzug (EU/EFTA)" Ausländeramt des Kantons St. Gallen Merkblatt 1. Jan. 2004 (pdf, 15.4 kB)  
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