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Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug beim Einwohneramt und Steueramt persönlich abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militär- und Zivilschutzdienstbüchlein sofern vorhanden

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir von Ihnen eine Verbindungsadresse in der Schweiz.

Verantwortlich Telefon
Keller, Claudia 071 313 86 73

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